- Ausstellungsprodukte
- elektronische Bauteile
- Polstermöbelbezüge
- Verbrauchsmaterialien (z. B. Batterien, Leuchtmittel, Gasdruckfedern …)
Für vorgenannte Produkte und Materialien gilt ausschließlich die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Bei Ausstellungsprodukten empfehlen wir, Gebrauchsspuren oder Fehlfunktionen vor dem Gefahrenübergang zu dokumentieren. Zusätzliche Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Planung und dem Einbau entstehen, sind von der Garantieleistung ausgenommen!
Außerdem fallen nicht unter die Garantie:
- normale Verschleißerscheinungen, die durch natürliche Abnutzung entstehen
- unsachgemäße Montagen oder Dienstleistungen durch nicht autorisierte Personen
- unübliche (z.B. gewerbliche) Nutzung außerhalb des privaten Wohnbereichs
- sachfremder Umgang mit Hitze, Feuchtigkeit, Flüssigkeiten und Pflegemitteln
- Schäden durch spitze, scharfkantige, heiße oder feuchte Gegenstände
- Umwelteinflüsse wie extreme Trockenheit, Feuchtigkeit, Licht, Temperatur
- mutwillige Zerstörung, Zweckentfremdung, Überlastung oder Unfallschäden
- Schäden und Anschmutzungen durch Haustiere, Heizquellen oder Witterung
- Verschmutzungen (z.B. Körperschweiß, Körper- oder Haarpflegemittel)
- Verfärbungen durch Medikamenten-Inhaltsstoffe (toxische Reaktion)
- alle Veränderungen durch säure-, lösungs- oder alkoholhaltige Mittel
- ungeeignete Reinigungs-, Reparatur- oder Nachbesserungsversuche
- Schäden durch stehende Feuchtigkeit, nicht entferntes Kondensat
- warentypische Produkteigenschaften, die keine Mängel darstellen
- Wartungsaufgaben oder Veränderungen am Vertragsgegenstand
Durch Fremdprodukte verursachte Schäden sind von der Garantieleistung ausgenommen, z.B. Schäden durch Dampfreiniger, Wärmflaschen, falsche Imprägnier- und Pflegemittel, Jeans-Abfärbungen, sonstige nicht farbechte Textilien, Klettbänder an Freizeitkleidung oder angeklebte zucker-, säure-, weichmacher-, bleich- oder lösemittelhaltige Substanzen.