Was sind die Bedingungen & Leistungen der 5-Jahres-Garantie von Musterring?

Als Erstkäufer unserer Markenprodukte erhalten Sie bei lizenzierten Musterring Handelspartnern fünf Jahre Garantie. Musterring garantiert, dass die Ware nach den Beurteilungskriterien für industriell gefertigte Möbel frei von Material- und Herstellungsfehlern ist. Die Garantie gilt nur für Neuware und Endverbraucher im Sinne § 13 BGB, ist nicht übertragbar und erstreckt sich auf den räumlichen Geltungsbereich anwendbaren Rechtes bei Abschluss des Kaufvertrages.

Die Garantieerklärung beinhaltet die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren und schränkt die Rechte aus dem Kaufvertrag gegenüber dem Verkäufer nicht ein. Die Käufer haben unabhängig von dieser Garantie die Rechte aus § 437 BGB, sofern die Ware bei Gefahrenübergang nicht mangelfrei war.

Für Handelsware wie z.B. Elektrobauteile, Einbauspülen, Mischbatterien usw. gilt die gesetzliche Gewährleistung bzw. Garantie des jeweiligen Herstellers.

Garantie-Bedingungen: Die Garantie wird nach Wahl des Garantiegebers durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfüllt und durch Leistungen weder gehemmt noch unterbrochen, d.h. die Garantie endet fünf Jahre nach Lieferdatum. Sachgerechte Lagerung, Transport, Aufbau, Anschluss und Einweisung durch autorisiertes Fachpersonal sowie die Beachtung der Produktinformationen sind zwingende Garantiebedingungen.

Die Garantie beinhaltet keine fünf Jahre Neuzustand und keine Nachkaufgarantie, da Nachbestellungen oder Veränderungen branchenüblich immer nur bis zum Modell- oder Ausführungsauslauf zu garantieren sind.