Die Gewährleistung ist eine im Kaufrecht verankerte gesetzliche Leistung, die jeder Hersteller für einen Zeitraum von 24 Monaten aufrechterhalten muss. Sie bezieht sich auf das komplette Produkt ohne Ausnahmen.
Eine Garantie dagegen ist eine freiwillige Leistung des Garantiegebers, sodass dieser Ausnahmen verhängen darf.